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Dienstag, den 23. August 2011 um 00:00 Uhr

Heute Vormittag hat hat mich eine Kundin angerufen, für die wir gerade die Webseite umsetzen.

Ihr Anliegen: Sie hat einen Song bei iTunes gekauft und möchte diesen als Hintergrundmusik auf der Webseite laufen lassen.

Das geht leider nicht. Auch wenn sie für den Song bei dem Musik-Download-Anbieter bezahlt hat, erlaubt dies nicht die Verwendung auf einer Webseite. Der Song ist nämlich geistiger Eigentum des Komponisten.

Für den privaten Gebrauch in den eigenen vier Wänden oder im Auto sowie auf dem MP3-Player bezahlt der Käufer etwa bei iTunes einen einmaligen Preis. Die Verwendung im öffentlichen Raum - und als solcher gilt eine Webseite, schließlich ist diese ja weltweit aufrufbar - ist damit aber nicht abgedeckt. Darum unbedingt Vorsicht bei der Verwnedung von Musik auf Ihrer Webseite.

Natürlich gibt es aber auch eine Lösung: Wenden Sie sich an die GEMAS, bezahlen Sie hier etwa den jährlichen Beitrag für die Verwendung eines Musikstücks und speichern Sie die verwendeten Musikstücke, um diese an die GEMA weitergeben zu können. Aber auch hier gilt eine Einschränkung: Die verwendete Musik darf keinesfalls zum Downloaden bereit gestellt werden.